Unternehmen mit einem Sinn für Verantwortung engagieren sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schon 1934 gründete die Berliner Städtische Elektrizitätswerke AG als Vorgänger der späteren Bewag eine betriebseigene Pensionskasse und sicherte damit die betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten des Energieunternehmens.
Heute zählen zu den Trägerunternehmen bestehende oder ehemalige Gesellschaften des deutschen Teils der Vattenfall-Gruppe, welche die Bewag im Jahr 2001 übernahm. Die Pensionskasse deckt die betriebliche Altersversorgung der Mitglieder und deren Hinterbliebenen ab, sofern jene einen Anspruch auf die Pensionsleistungen besitzen.
Mitglieder der Kasse sind ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
Seit 2007 nimmt die Kasse keine neuen Mitglieder in der Pflichtversorgung mehr auf. Neuen Beschäftigten werden von den Trägerunternehmen alternative Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung angeboten. Daneben besteht die Möglichkeit einer ergänzenden Versorgung über die Kasse.
Rechtlicher Rahmen:
Die Pensionskasse der Bewag ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 210 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG).
Sie ist eine nach § 233 VAG regulierte Pensionskasse und unterliegt der Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn.
Die Kasse ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 i.V.m. § 1b Abs. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG).
Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Ein VVaG ist nur seinen Mitgliedern verpflichtet, was ihn von einer Kapitalgesellschaft unterscheidet. Die Versicherten sind damit „Eigentümer“ und bestimmen über die gewählten Vertreter die Geschicke der Kasse entscheidend mit.
Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen, um beispielsweise über Änderungen an der Satzung oder den Versicherungsbedingungen zu beschließen und über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes zu befinden. Außerdem wählt die Vertretersammlung die Mitglieder des Aufsichtsrates, sofern sie nicht von der Vattenfall Wärme Berlin AG oder dem Betriebsrat bestellt sind.
Seine vornehmliche Aufgabe besteht darin, die geschäftsführenden Tätigkeiten des Vorstandes zu überwachen, den Jahresabschluss festzustellen und den Lagebericht zu genehmigen.
Dem Vorstand obliegen die Aufgaben der Geschäftsführung der Pensionskasse.
Der Aufsichtsrat hat Olav Rieck (Sprecher), Anja Stranz und Thorsten Buschhardt zum Vorstand bestellt.
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Der zum 31.12.2022 ausgewiesene Jahresfehlbetrag wurde durch die Zahlung von 130 Mio. EUR in einen weiteren Gründungsstock im März 2023 ausgeglichen. Mit diesen Mitteln konnte das Eigenkapital (Verlustrücklage) in Höhe von 65 Mio. EUR wieder aufgefüllt und die Unterdeckung behoben werden, so dass auch die Solvabilitätskapitalanforderungen erfüllt sind.