Die freiwillige Versorgung steht allen Mitarbeitern, die ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Trägerunternehmen der Kasse haben offen. Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zur Pflichtversicherung kann die Mitgliedschaft auch nach Ausscheiden aus dem Trägerunternehmen fortgeführt werden.
Die Pensionskasse unterhält zwei Tarife:
Kombitarif
Beim Kombitarif handelt es sich um eine kombinierte Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Der Tarif besteht seit 1. Mai 2007. Azubis können ebenfalls den Tarif nutzen.
Basistarif
Im Basistarif werden ausschließlich Leistungen der Altersversorgung gewährt. Dieser Tarif ist seit 1. Januar 2008 geschlossen.
In der Satzung sind die Tarifbedingungen detailliert erläutert.
Die Beiträge werden von den Arbeitnehmern und / oder dem Arbeitgeber geleistet. Jeder Beitrag wird im Jahr der Beitragszahlung altersabhängig in einen Ruhegeld-Baustein umgerechnet. Jeder neue Baustein erhöht die bereits erreichte Anwartschaft.
Die Beiträge der Mitglieder, die aus dem Netto-Entgelt geleistet werden, qualifizieren sich für die Riester Förderung. Die Pensionskasse bietet ihren Mitgliedern an, staatliche Zulagen zu beantragen. Diese erhöhen als zusätzlicher Beitrag die bereits erzielte Anwartschaft. Darüber hinaus können die Mitglieder steuerlichen Sonderausgabenabzug beantragen.