Diese Seite richtet sich an unsere Mitglieder, die bereits Versorgungsleistungen beziehen. Hier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Die Kasse zahlt gemäß Satzung Versorgungsleistungen in Form von Altersruhegeld, Ruhegeld wegen Invalidität oder Versorgungsleistungen für Hinterbliebene.
Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. Das Kontaktformular für Ihre E-Mail-Anfrage und die telefonischen Sprechzeiten finden Sie hier.
Pensionskassen müssen gemäß § 234i Versicherungsaufsichtsgesetz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik zur Verfügung stellen und diese öffentlich zugänglich machen.
Unsere Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gemäß § 234i VAG finden Sie hier.